Was ist der Kreistag?
Landkreise und Gemeinden sind Teil des Fundamentes eines demokratischen Staats. Die Gemeinden erledigen viele Aufgaben selbst. Wird aber die Verwaltungsarbeit zu umfassend oder finanziell aufwendig und übersteigt das Leistungsvermögen kleiner Gemeinden, gibt es eine übergeordnete kommunale Verwaltungseinheit - die Landkreise. Die Kreistage stehen also über den Gemeinde- und Stadträten. Dem Kreistag sitzt der Landrat vor. Die Wahl zum Kreistag erfolgt demokratisch. Ähnlich wie Gemeinderäte sind auch Kreistage kein klassisches Parlament, da sie keine Gesetze erlassen. Vielmehr dienen sie als Organ der kommunalen Selbstverwaltung der Landkreise und sind damit ein Teil der Exekutive. Sie setzen Gesetze in die Praxis um, dürfen in geringem Umfang auch Erlasse oder Vorschriften verabschieden und über grundlegende Angelegenheiten im Landkreis entscheiden. Kreistage haben damit eine Richtlinienkompetenz, sie entscheiden nicht mehr über das Ob, sondern lediglich über das Wie der Aufgabenwahrnehmung.
Wie sich der Kreistag im Landkreis Görlitz zusammen setzt, finden Sie auf der Homepage des Landkreises.